Wichtiger Hinweis: Latenzzeitverkürzung für Thrombozytopenie bei vektorbasierter Zweitimpfung gegen Covid-19

Unser Mandant wurde zweimal mit dem Vektorimpfstoff geimpft. Einen Tag nach der 2. Impfung bildete sich eine schwere Sinusvenenthrombose. Er wurde sofort bei stärksten Kopfschmerzen mit Übelkeit und generalisierten tonisch klonischen epileptischen Anfällen stationär aufgenommen.

 

Die Diagnose lautete: Strukturelle Sinusvenenthrombose infolge der Sinusvenenthrombose bei vakzininduzierter immunvermittelter thrombotischer Thrombozytopenie bei Zustand nach vektorbasierter Impfung.

 

Unser Mandant stellte Antrag auf Anerkennung des Impfschadens.

 

Das Versorgungsamt holte ein hausexternes Gutachten ein.

 

Der Sachverständige stellte den Kausalzusammenhang zwischen den zwei verabreichten Vektorimpfstoffen und dem Eintritt der Thrombozytopenie mit dem Hinweis her, dass sich die sonst übliche Latenzzeit von mindestens 4 Tagen bis 30 Tagen auf Stunden nach Applikation der 2. Impfung verkürzen kann.

 

Dies bedeutet: Das Robert-Koch-Institut nimmt üblicherweise bei Gabe einer vektorbasierten Impfung eine Latenzzeit ab 4 Tagen für die Entwicklung einer vakzininduzierten thrombotischen Thrombozytopenie an. Bei einer Wiederholungsimpfung auf Vektorbasis kann sich die Latenzzeit jedoch auf Stunden verkürzen.

 

Aufgrund des Sachverständigengutachtens erkannte das Versorgungsamt schließlich die epileptischen Anfälle durch Sinusvenenthrombose und eine medikamenteninduzierte Depression infolge der Epilepsiebehandlung an. Die von unserem Mandanten geltend gemachte Polyneuropathie wurde nicht als impfinduziert

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