Arbeitsrecht in Kirchen (Sieg) - juristische Unterstützung in Job & Beruf

Arbeitsrecht in Kirchen | Rechtsanwalt Marcel Arnal

Marcel Arnal

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

 

 

 

 

Konfliktsituationen am Arbeitsplatz stellen für die Betroffenen eine große Belastung dar. Damit Sie juristisch stets auf der sicheren Seite sind und Ihre Rechte als Arbeitnehmer durchgehend gewahrt bleiben, bieten wir Ihnen eine kompetente Rechtsberatung und -vertretung an. Als Anwaltskanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht in Kirchen (Sieg) engagieren wir uns gerichtlich und außergerichtlich für Sie.

Rechtsanwalt Marcel Arnal betreut Sie professionell und engagiert

Der Sitz unser Kanzlei Dornhoff & Arnal liegt in Kirchen (Sieg). Unsere Mandantschaft stammt aus dem gesamten Großraum um Kirchen von Siegen über Betzdorf bis Wissen (Sieg). Neben der Rechtsanwältin Anja Dornhoff - die auf Impfrecht, Medizinrecht und Sozialrecht spezialisiert ist - steht Ihnen insbesondere der Rechtsanwalt Marcel Arnal als Ansprechpartner zur Verfügung. RA Arnal ist seit vielen Jahren erfolgreich auf den Gebieten Straf- und Arbeitsrecht in Kirchen tätig. Er geht bei Bedarf gerne unkonventionelle Wege, um Sie bei der Durchsetzung Ihrer juristischen Interessen zu unterstützen.

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Kündigung und Kündigungsschutzklage - zwei unserer Schwerpunkte

Grundsätzlich streben wir auf dem Gebiet Arbeitsrecht in Kirchen stets individuelle, der jeweiligen Situation angepasste Lösungen an. Dies gilt speziell für Abmahnungen und Kündigungen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie deren Rechtmäßigkeit unbedingt durch einen Fachmann überprüfen lassen. Bei einer Kündigung in Kirchen (Sieg) gilt das Gleiche: Oftmals ist die Kündigung aus rechtlichen Gründen nicht wirksam. In diesem Fall lohnt es sich, eine Kündigungsschutzklage zur Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses zu führen. Die Themenkomplexe Aufhebung, Abfindung und Abwicklung zählen ebenfalls zu unseren Kompetenzfeldern.

Gehalt nach Rückkehr aus Corona-Risikogebiet - Ja oder Nein?

Die Corona-Pandemie hat aus rechtlicher Sicht zahlreiche Neuerungen und Präzedenzfälle hervorgebracht. Als Experten für Arbeitsrecht in Kirchen (Sieg) kümmern wir uns seit dem Beginn der COVID-19-Welle um Arbeitnehmer, die mit den zum Teil weitreichenden Auswirkungen des Virus zu kämpfen haben. Eine Frage, die regelmäßig auftaucht, ist: Steht mir nach der Reiserückkehr aus einem Risikogebiet mein übliches Gehalt zu? Als Beschäftigter verlieren Sie grundsätzlich trotz Quarantäne nach der Einreise nicht Ihr Recht auf Vergütung. Da sich die Rechtslage gerade auf diesem Gebiet jedoch permanent ändert, sollten Sie sich zeitnah bei uns melden, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Arbeitsrecht in Kirchen: Wann steht mir als Arbeitnehmer Sonderurlaub zu?

Umzug, Hochzeit, Geburt oder Todesfall - viele Arbeitnehmer aus unserer Region fragen sich, ob sie anlässlich eines der genannten Ereignisse ihre Urlaubstage opfern müssen oder ob Ihnen bezahlter Sonderurlaub in Kirchen (Sieg) zusteht. Es ist festzuhalten: Bei vorübergehender, unverschuldeter Verhinderung - etwa aufgrund eines Todesfalls in der Familie - haben Sie das Recht auf bezahlten Sonderurlaub. Weniger eindeutig ist die Rechtslage, wenn äußere Umstände wie etwa eine Naturkatastrophe und die anschließenden Aufräumarbeiten Ihr Erscheinen am Arbeitsplatz unmöglich machen. Gerne nehmen wir uns als Anwälte für Arbeitsrecht in Kirchen (Sieg) Ihres Falles an.

Weitere typische Fälle aus unserem Kanzlei-Alltag

Die oben skizzierten Rechtsfälle stellen lediglich einen kleinen Ausschnitt aus unserem Arbeitsalltag als Kanzlei für Arbeitsrecht in Kirchen (Sieg) dar. Auch in den folgenden Fällen können Sie sich an uns wenden:

  • Verlängerung der Probezeit

  • Arbeitszeugnis

  • Widerrufsvorbehalt bei Sonderzahlungen

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