Impfschaden nach 12 Jahren anerkannt

Nach 12 Jahre langem Kampf und Erstellung von 19 Gutachten wurde endlich im Juni 2010 der Impfschaden anerkannt.

Die im April 1996 geborene Klägerin wurde im März 1997 gegen Hepatitis B und Haemophilus influencae-b geimpft. Es handelte sich um Wiederholungsimpfungen. Bereits am nächsten Tag war das Kind zittrig und weinerlich. Einen weiteren Tag später stellten sich Zuckungen und erneut Zittrigkeit ein. Drei Tage nach der Impfung wurde das Kind stationär bei einer Temperatur von 40,2 °C eingeliefert. Noch am gleichen Tag stellte sich ein Krampfereignis ein. In der Folgezeit entwickelte sich eine nicht einstellbare Epilepsie.

Während des stationären Aufenthaltes wurde festgestellt, dass das Kind ebenfalls an einer akuten Nierenentzündung litt. Es trafen demnach 2 Kausalketten – Nierenentzündung und Impfung – aufeinander. Ebenfalls gingen mehrere Gutachter von einer Vorschädigung des Gehirns durch Minderwachstum, was jedoch nicht bewiesen war, aus.

Das entscheidende Gutachten, auf das sich die Kammer gestützt hat, stellte auf ein genetisch terminiertes Anfallsleiden ab, dass jedoch nur durch einen exogenen Faktor hervorgehoben werden konnte. Als exogener Faktor kamen die Impfung und die Nierenentzündung oder beides zusammen in Betracht. Die Nierenentzündung war so ungewöhnlich massiv ausgeprägt , dass die Impfung als Verstärker dieser entzündlich-immunologischen Reaktion verantwortlich gemacht wurde. Dieser Auffassung folgte die Kammer. Während der mündlichen Verhandlung nahm die Gegenseite die Berufung zurück.

Als Impfschaden wurden Epilepsie mit Entwicklungsreatardierung mit einem GdS von 100 anerkannt.

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