Gekürzter Anspruch bei Rauchern

Ein Patient mit Raucherbein, der trotz ärztlicher Anordnung nicht zum Rauchen aufhört, obwohl ihm die schädliche Wirkung bekannt ist, trägt bei einer falschen Behandlung des Arztes eine Mitschuld.

Ein Patient mit Raucherbein, der trotz ärztlicher Anordnung nicht zum Rauchen aufhört, obwohl ihm die schädliche Wirkung bekannt ist, trägt bei einer falschen Behandlung des Arztes eine Mitschuld. Der Schadensersatzanspruch des Patienten kann gekürzt werden. Dies gilt vor allem bei fehlerhaften Beinamputationen.

Oberlandesgericht Köln 5U 256/94

 

0
Feed