Post-Vac: Juristische Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Familienrecht in Kirchen | Anja Dornhoff

Anja Dornhoff

Ihre Rechtsanwältin für Impfrecht

Rund 65 Millionen Bewohner Deutschlands haben in den letzten zwei Jahren mindestens eine Covid-19-Schutzimpfung erhalten. Lange Zeit richtete sich die öffentliche Aufmerksamkeit vornehmlich auf die positiven Effekte der Impfungen gegen Covid-19. Nun rücken gravierende Impfnebenwirkungen, die dauerhaft bestehen werden, in den Fokus.

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Bei schwerwiegenden impfinduzierten Nebenwirkungen sehen sich Betroffene mit einer schwierigen Situation konfrontiert:

  •  Zunächst geht es den Betroffenen physisch und psychisch schlecht und je nachdem geraten sie z. B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit in eine finanzielle Schieflage.

  •  In der Folge besteht die Notwendigkeit, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen sowie finanziellen Ausgleich zu finden: Gegenüber dem Staat können Ansprüche auf Anerkennung des Impfscha-dens nach §§ 60, 61 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend gemacht werden. Vorliegend ist insbesondere bei Post-Vac die „Kann-Versorgung“ zu prüfen, die eine niedrigere Beweisschwelle hat.

  • Bei Anerkenntnis wird eine Rente gewährt, die neben der Grundrente eben-falls eie Berufsschadensausgleichsrente enthalten kann. Zudem können Ansprüche nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) gegenüber den Pharmakonzernen geltend gemacht werden, mit der Folge der Leistung von Schadensersatz.

  • Beide Ansprüche sollten nebeneinander geltend gemacht werden. Die An-sprüche gegen die Pharmakonzerne sind an Verjährungsfristen gebunden.

Was bedeutet Post-Vac?

Die häufig verwendeten Begriffe Post-Vac und Post-Vac-Syndrom meinen dasselbe: Sie beschreiben unterschiedliche gesundheitliche Probleme, die im direkten zeitlichen Zusammenhang mit der Covid-19-Schutzimpfung aufgetreten sind.

 

Erfahrungsberichte von betroffenen Post-Vac-Patienten und ärztliche Schilderungen geben ein vielfältiges Bild ab. Zu den postvakzinalen Symptomen, die sich je nach Ausprägung zu einem gesundheitlichen Dauerschaden entwickelt haben, zählen u.a.:

 

  • Kopfschmerzen

  • Halsschmerzen

  • Verlust/Veränderung von Geruchs- oder Geschmackssinn

  • gestörter Schlaf-/Wachrhythmus ggf. mit Tagesmüdigkeit

  • neurokognitive Einschränkungen (z. B. Verwirrung, Konzentrationsstörun-gen, gestörtes Kurzzeitgedächtnis, Wortfindungs- und Koordinationsstörun-gen, Nebel im Kopf/Brainfog)

  • Gelenk- und Muskelschmerzen

  • Lähmungserscheinungen

  • Empfindungsstörungen (Dysästhesien), wie Brennen oder Kribbeln der Haut (auch „Ameisenlaufen“)

  • Kreislaufdysregulation (z.B. POT (Posturales Tachykardie Syndrom), Hyper- und Hypotension, Herzrhythmusstörungen)

  • extreme körperliche und geistige Erschöpfung nach physischer und psychi-scher Belastung und verlangsamte Erholung

  • CFS / ME

  • neu auftretende oder verstärkte Unverträglichkeiten in Bezug auf Nah-rungsmittel, Medikamente usw.

  • Atembeschwerden, Belastungsdyspnoe, Kurzatmigkeit ohne Belastung

  • Thorakales Engegefühl, Angina pectoris

  • Verdauungsstörungen

  • Harndrang, Harnwegsinfektion, Blasenirritationen usw.

  • niedrigere Körpertemperatur, vermehrt auftretendes Schwitzen

  • Kältegefühl (insbesondere Hände und Füße)

  • Hitze- und Kälteintoleranz

  • diffuse Schmerzen

  • Lymphknotenschwellungen

  • erhöhte Infektanfälligkeit und verlangsamte Erholung nach akuter Erkrankung

  • Sehstörungen

Post-Vac-Syndrom direkt nach der Impfung

Auch unmittelbar nach der Impfung auftretende, gravierende Nebenwirkungen können die Gesundheit erheblich beeinträchtigen. Hierzu zählen zum Beispiel die wissenschaftlich bereits anerkannten Impffolgen:

  • Herzmuskelentzündungen

  • Lungenembolien

  • Gesichtslähmungen

  • Thrombozytopenie

  • Embolien an ungewöhnlichen Stellen

Zum Teil wurden diese Gesundheitsbeeinträchtigungen bereits seitens der Versorgungsämter als Impfschaden anerkannt.

 

An dieser Stelle ist es sehr wichtig, die Anfangssymptomatik ärztlicherseits in der Patientenakte dokumentieren zu lassen. Im Arztbericht sollte beim Post-Vac-Syndrom nach Möglichkeit festgehalten werden: „Zustand nach Covid-19-Impfung“.

 

Es ist nicht ganz leicht, Fälle als Impfschaden anerkennt zu bekommen. Da sich die Ansprüche zum einen gegen den Staat, zum anderen gegen den Pharmakonzern richten, ist es wichtig, beide Ansprüche auf jeden Fall geltend zu machen; die Betroffenen sollten sich nicht abschrecken lassen. Aufgrund der Vielzahl der mittlerweile Betroffenen des Post-Vac-Syndroms schaut auch die Wissenschaft auf diese Fälle.

Post-Vac-Syndrom: Anwältin für Impfrecht leistet wertvolle Hilfe

Obwohl die Geschichte der Covid-19-Impfungen noch relativ jung ist, wurden bereits die ersten Fälle von Post-Vac Betroffenen als Impfschaden anerkannt.

 

Frau Rechtsanwältin Dornhoff beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit dem Thema Impfschäden. Bereits bei der Schweinegrippe-Pandemie aus dem Jahr 2009 hat sie Mandanten erfolgreich begleitet und Ansprüche durchsetzen können. Im Vergleich dazu erfolgt die Anerkennung von Impfschäden nach Covid-19-Impfungen zeitnäher.