PPS-Syndrom als Impfschaden nach Polio-Impfung im Jahr 2020 anerkannt

Unsere erst wenige Monate alte Mandantin wurde im November 1962 gegen Polio mit der Schluckimpfung Typ I geimpft.

Die ersten Tage nach der Impfung verliefen völlig normal ohne jedwede Symptome. Nach mehr als 7 Tagen setzte dann nachts leichtes Fieber ein.

Unsere erst wenige Monate alte Mandantin wurde im November 1962 gegen Polio mit der Schluckimpfung Typ I geimpft.

Die ersten Tage nach der Impfung verliefen völlig normal ohne jedwede Symptome. Nach mehr als 7 Tagen setzte dann nachts leichtes Fieber ein. In den folgenden Tagen stieg das Fieber immer weiter an, bis es über 39°C erreichte. Sodann erfolgte notfallmäßig die stationäre Aufnahme im Krankenhaus. Nun war das Fieber auf über 40°C angestiegen. Da erste Lähmungen eingesetzt hatten wurde die Verdachtsdiagnose „Kinderlähmung“ gestellt, die später anhand einer durchgeführten Lumbalpunktion bestätigt wurde. Unsere Mandantin verbrachte insgesamt 12 Wochen in der Klinik.

Es lag eine Quadrizepslähmung mit Abduktorenlähmung vor. Es besteht ein Streckdefizit mit erheblicher Gehbehinderung.

 
In den 60er und 70er Jahren fanden verschiedene Operationen statt: u. a. eine Epiphysiodese im distalen Femur, Achillessehnenverlängerung, Begradigung des rechten Knies.

Danach stellte sich eine stabile gesundheitliche Phase ein.

Nach jahrzehntelangem Ruhen der Polioerkrankung stellte sich 2010 erneut eine Schwächung des betroffenen rechten Beines ein. Zudem lag eine schwere Erschöpfung vor. Diese Erschöpfungszustände waren schubförmig und so gravierend, als stünde unsere Mandantin unter Narkose. Zu diesen Schüben stellte sich auch noch ein Ganzkörperschmerz ein.

In den Folgejahren verstärkten sich diese Symptome.

Diese unspezifischen Symptome werden dem Postpoliosyndrom zugeschrieben.

Aufgrund der starken Schmerzen ist der rechte Fuß kaum noch belastbar. Unsere Mandantin ist auf Unterarmgehstützen angewiesen. Durch die ständigen Schmerzen haben sich ebenfalls depressive Züge eingestellt.

Im Dezember 2018 wurde der Antrag auf Anerkennung des Impfschadens durch unser Haus nach den §§ 60, 61 IfSG gestellt.

Im Oktober 2020 wurde der Impfschaden außergerichtlich anerkannt.

Die Problematik dieses Falls lag darin, dass die Polioerkrankung vor knapp 60 Jahren auftrat und es äußerst schwierig war, aus den 60er und 70er Jahren noch Befundberichte zu erhalten.

Haben Sie Fragen zu Impfschäden, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dornhoff wenden.

0
Feed