Patienten haben viele Rechte

sz Siegen. Gut besucht war der Informationsabend über Patientenrechte, den kürzlich die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) in der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Kirchenkreises Siegen und die Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen der Diakonie in Südwestfalen im Haus der Kirche in der Siegener Oberstadt anboten.

sz Siegen. Gut besucht war der Informationsabend über Patientenrechte, den kürzlich die Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) in der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Kirchenkreises Siegen und die Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen der Diakonie in Südwestfalen im Haus der Kirche in der Siegener Oberstadt anboten. Rechtsanwältin Anja Dornhoff aus Kirchen, spezialisiert auf Medizinrecht, erläuterte laut Mitteilung die vielfältigen Rechte, die Patienten gegenüber Ärzten haben.

An einer falschen Medikation des Arztes sterben in unseren Landen die meisten Menschen, wusste die Juristin zu berichten. In der  Branche geht man von rund 500 000 Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehlern pro Jahr aus, Tendenz steigend. Als Behandlungsfehler gelten im umfassenden Sinne das nach dem Stand der Medizin unsachgemäße und schädigende Verhalten des Arztes.

Schwierig sei bei Behandlungsfehlern die Beweispflicht, die nur bei groben Behandlungsfehlern beim Arzt liege. Auch Aufklärungsfehler, beispielsweise vor Operationen, hätten für Patienten eine hohe Rechtskonsequenz. Jeder ärztliche Eingriff, jede Operation, jede Medikation berge Risiken in sich, über die der Arzt aufklären müsse, damit der Patient entscheiden könne, ob er in einen Eingriff einwilligt. Die Beweislast dafür, dass der Patient vor einem Eingriff hinreichend auch über sehr seltene Risiken aufgeklärt wurde oder bereits durch entsprechendes Fachwissen informiert war, obliegt der Behandlungsseite. Eine mündliche Aufklärung reicht aus, eine schriftliche, formulargestützte Aufklärung erleichtert den Nachweis des Arztes.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler empfiehlt Anja Dornhoff eine Art Tagebuch als Gedächtnisstütze über den Krankheitsverlauf anzufertigen. Jeder habe das Recht, seine Krankenunterlagen einzusehen. Gegen Kostenerstattung der Kopien könnten sie angefordert werden. Vor einem Rechtsstreit über einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler rät die Juristin, das ökonomische Risiko abzuwägen. Wer dieses Risiko ausschließen wolle, könne die Gutachterkommission oder den Schlichtungsausschuss anrufen, wenn der behandelnde Arzt zustimmt. Dieses Verfahren ist für den Patienten gebührenfrei. Auch wenn der Patient gewinnt, bedeute dies allerdings nicht automatisch ein Anerkenntnis von Ansprüchen. Ein Prozess muss unter Umständen noch folgen. Abschließend wies die Juristin darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, die Krankengeschichte von der Krankenkasse begutachten zu lassen. Ein solche Begutachtung hat allerdings lediglich indizielle Bedeutung.

Siegener Zeitung vom 21.08.2007 

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