Narkolepsie nach der pandemischen Influenza (Schweinegrippeimpfung) außergerichtlich in kurzer Zeit anerkannt

Unsere im Jahr 1978 geborene Mandantin wurde Ende Oktober 2009 gegen die pandemische Influenza geimpft.

 

Mit Antrag vom Mai 2012 begehrte unsere Mandantin die Anerkennung des Impfschadens nach den §§ 60, 61 IfSG wegen Narkolepsie mit Kataplexien.

Die Gegenseite lehnte die Anerkennung mit der Argumentation ab, die Diagnosestellung „Narkolepsie“ im März 2012 falle postvakzinal aus dem zeitlichen Rahmen. Der Abstand betrage mehr als zwei Jahre. Dies sei zu lang.

 

Gegen den Bescheid vom Mai 2013 legte unsere Mandantin über unser Haus Widerspruch ein.

 

Die Symptome traten bereits im Jahr 2010 ein.

 

Bei unserer Mandantschaft liegen folgende Symptome vor:

Sie leidet unter Einschlafattacken. Sobald sie sitzt oder liegt und es ruhig wird, stellt sich ein imperativer Schlafdrang ein. Zudem kommt es zu automatisierten Handlungen: nächtliches Umherwandern, untypische Handlungsabläufe wie Badewasser einlassen und sich wieder hinlegen, Gespräche führen und sie nach kurzer Zeit wieder vergessen. Jeden Morgen fragt unsere Mandantin ihren Partner, wie der gestrige Abend verlaufen sei und wie er endete.

 

Ärztlicherseits wurden die Kataplexien im März 2013 bestätigt. Dieser Tonusverlust wird durch Emotionen ausgelöst (Freude, Lachen Trauer, Ärger, Aufregung, plötzliche Geräusche, dadurch Erschrecken und Angst). Die Muskelzuckungen betreffen den ganzen Körper.

 

Die Kataplexien führen auch zu einer verwaschenen, lallalierenden Sprache. Teilweise sind die Worte nicht mehr verständlich. Durch das Erschlaffen der Muskeln kommt es teilweise auch zu Inkontinenz und Herabfallen von Gegenständen.

 

Auch die kognitiven Fähigkeiten lassen durch den permanenten Zelluntergang nach. Logik- und Verständnisprobleme zeigen sich mit zunehmender Rechtschreib- und Leseproblematik. Durch die zeitweilig auftretende Orientierungslosigkeit fühlt sie sich hilflos.

 

Insgesamt führt das Vollbild der Narkolepsie Typ 1 auch zu psychischen Schäden im Sinne depressiver Züge. Alle Bereiche des täglichen Lebens sind betroffen.

 

Durch verschiedene Arztbriefe und Gutachten wurde die impfinduzierte Narkolepsie bestätigt.

 

Mit Abhilfebescheid vom Oktober 2013 wurde die Narkolepsie mit Kataplexien anerkannt.

Parallel haben wir den Arzthaftungsprozess geführt und uns verglichen.

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