Narkolepsie mit Kataplexien mit Wahrscheinlichkeit nach Schweinegrippeimpfung im Juni 2019 anerkannt

Unsere Mandantin wurde im November 2009 vom Betriebsarzt gegen die H1N1 Influenza mit dem Impfstoff „Pandemrix“ geimpft. Bereits nach zwei Monaten litt sie unter Einschlafattacken und ausgeprägter Müdigkeit. Hinzu traten Kataplexien.

Unsere Mandantin wurde im November 2009 vom Betriebsarzt gegen die H1N1 Influenza mit dem Impfstoff „Pandemrix“ geimpft. Bereits nach zwei Monaten litt sie unter Einschlafattacken und ausgeprägter Müdigkeit. Hinzu traten Kataplexien. Selbst während ihrer Arbeitszeit als Assistenzärztin litt sie unter Einschlafattacken auch während Planungsgesprächen. Sie unterzog sich zahlreicher medizinischer Untersuchungen, um herauszufinden, woran sie erkrankt war und woher die Beschwerden kamen. Erst im Mai 2015 wurde erstmals der Verdacht der „Narkolepsie“ im St. Hedwig Krankenhaus Berlin durch den behandelnden Neurologen geäußert. Es wurde auch ein MRT angefertigt, um sicher zu gehen, dass kein inflammatorisches oder tumoröses Geschehen vorlag. Darüber hinaus wurde eine Aktometrie durchgeführt.

Schließlich wurde eine HLA-Typisierung durchgeführt, die die „Diagnose“ Narkolepsie bestätigte.

Nach Prof. Dr. Y. liegt bereits hohe Wahrscheinlichkeit der Ursächlichkeit vor, wenn die Narkolepsie bis zu 242 Tage nach der Pandemriximpfung erfolgt ist.

Zunächst erging im April 2017 ein abschlägiger Bescheid, in dem sogar die Diagnose „Narkolepsie“ in Zweifel gezogen wurde. Hiergegen wurde Widerspruch eingelegt.

Im Juni 2019 erging dann der Abhilfebescheid, der die Narkolepsie mit Kataplexien mit Wahrscheinlichkeit auf die streitbefangene Schweinegrippeimpfung zurückführte. Dieser Fall ist insofern besonders, da nicht im Wege der Kann-Versorgung entschieden wurde, sondern mit Wahrscheinlichkeit der gesundheitliche Schaden anerkannt wurde.

Das außergerichtliche Verfahren wurde von Frau Rechtsanwältin Anja Dornhoff erfolgreich begleitet.

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