Mehr Rechte für Impfopfer

KIRCHEN Rechtsanwältin Anja Dornhoff zog bis vor das Bundessozialgericht
Neue Entscheidung ermöglicht Entschädigung bei nicht mehr öffentlich empfohlener Impfung gegen Kinderlähmung.

Neue Entscheidung ermöglicht Entschädigung bei nicht mehr öffentlich empfohlener Impfung gegen Kinderlähmung.
sz • Die Zeiten, in denen man eine Ordnungswidrigkeit beging, wenn man sich nicht gegen Pocken impfen ließ, sind lange vorbei. Allerdings beschäftigt die Problematik des Impfens immer noch die Gerichte, mittlerweile allerdings Sozialgerichte und nicht mehr Bußgeldstellen. Mit Anja Dornhoff hat sich eine Rechtsanwältin aus Kirchen darauf spezialisiert, möglichen Impfopfern zu ihrem Recht zu verhelfen.
Jahrzehntelang warb die Bundesregierung mit dem Slogan „Schluckimpfung ist süß – Kinderlähmung ist grausam“. Durch die Verwendung eines Lebendimpfstoffs wurden die Polio-Wildviren in Europa ausgerottet. Ein kleines Zuckerstück, beträufelt mit dem Impfstoff, verhalf zu diesem enormen Durchbruch. Allerdings stellte man nach Angaben von Dornhoff dann fest, dass die Möglichkeit, einen Gesundheitsschaden durch den Impfstoff selbst zu erleiden, höher war als das Risiko, an Kinderlähmung zu erkranken. Deshalb sei Anfang 1998 die öffentliche Impfempfehlung der Behörden geändert worden: Statt der Schluckimpfung mit dem Lebendimpfstoff wurde die Injektionsimpfung mit einem Totimpfstoff gegen Polio öffentlich empfohlen.

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