Kunstfehler: Arzt muss 160 000 Mark zahlen

Ein Allgemeinmediziner aus Ostfriesland muss wegen der falschen Behandlung eines Kindes 160 000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oldenburger Oberlandesgericht entschieden. Der Arzt muss zudem dem Kind für alle entstehenden Schäden aufkommen.

Ein Allgemeinmediziner aus Ostfriesland muss wegen der falschen Behandlung eines Kindes 160 000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Das hat das Oldenburger Oberlandesgericht entschieden. Der Arzt muss zudem dem Kind für alle entstehenden Schäden aufkommen.

Der Mediziner hatte trotz eines deutlich vergrößerten Kopfumfanges keine weiteren Untersuchungen veranlasst. Später stellte sich heraus, dass der Junge an einem Wasserkopf litt und bereits ein dauerhafter Hirnschaden eingetreten war.

Das Gericht hielt dem Arzt vor, er habe in einer nicht mehr verständlichen Weise gegen elementare Behandlungsregeln verstoßen. Der Bub ist behindert und wird wahrscheinlich lebenslang betreut werden müssen. Wäre er früher behandelt worden, hätte er große Chancen auf ein weitgehend normales Leben gehabt, so das Gericht.

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