Kinderlähmung nach Impfung

Ärztin muss 150 000 Mark Schadensersatz zahlen.

Ärztin muss 150 000 Mark Schadensersatz zahlen

Eine Ärztin muss an einen Patienten, der nach einer Polio-Schluckimpfung an Kinderlähmung erkrankt ist, Schadensersatz in Höhe von 150 000 Mark zahlen. Der Kläger wurde laut Oberlandesgericht Hamm unzureichend über die Risiken der Impfung aufgeklärt. Der Patient, der vor der Impfung völlig gesund war, kann heute nur noch mit Hilfe von Krücken gehen. Der Mann hatte sich im August 1995 vor einer Reise ins russische St. Petersburg gegen Polio impfen lassen. Die Ärztin hatte verschwiegen, dass bei der Impfung das Risiko einer Infektion genauso hoch sei wie bei einer zufälligen Ansteckung im Land.

Aktenzeichen: 3 U 131/00

0
Feed