Erneut Narkolepsie als Impfschaden im Jahr 2020 anerkannt

Unser Mandant wurde im Alter von 11 Jahren im November 2009 gegen die pandemische Influenza H1N1 geimpft.

Unser Mandant wurde im Alter von 11 Jahren im November 2009 gegen die pandemische Influenza H1N1 geimpft.

Am ersten Tag nach der Impfung traten bei unserem Mandanten ein Krankheitsgefühl und Fieber auf. Im Januar 2010 suchte unser Mandant mit seinen Eltern den Kinderarzt auf wegen eines starken Müdigkeitsgefühls. Der Kinderarzt fand jedoch keine Ursache und stellte auch keine Diagnose.

Im Jahr 2010 steigerte sich die Tagesmüdigkeit mit Einschlafattacken. Im Jahr 2013 war die Symptomatik so stark, dass erneut verschiedene Ärzte aufgesucht wurden. Eine Verdachtsdiagnose wurde jedoch erst im Jahr 2017 auf Narkolepsie gestellt.

Zuvor war unser Mandant u.a. bei einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, der die fehlerhafte Diagnose ADHS diagnostizierte, weil er eine starke Tagesmüdigkeit aufwies. Im Jahr 2018 suchte unser Mandant ein schlafmedizinisches Zentrum auf, das die Diagnose Narkolepsie Typ 2 stellten.

Im Dezember 2018 stellte unser Mandant den Antrag auf Anerkennung Impfschaden.

Das Versorgungsamt holte sodann ein fachärztliches Kausalitätsgutachten nach Aktenlage durch Prof. Dr. Sch. ein. Dieser bestätigte aufgrund der Schilderung der Mutter und der Arztdokumentation einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Pandemrix-Impfung und der eingetretenen Narkolepsie. Der Ursachenzusammenhang wurde mit Wahrscheinlichkeit festgestellt. Dies bedeutet, dass mehr für als gegen einen ursächlichen Zusammenhang spricht.

Daraufhin wurde mit Abhilfebescheid von April 2020 die Narkolepsie als Impfschaden anerkannt. Der GdS wurde mit 50 festgestellt. Gegen die Höhe des GdS wurde Rechtsmittel eingelegt. Das Ergebnis steht noch aus.

Haben Sie Fragen u.a. zu Impfschäden, können Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Dornhoff wenden.

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