Chronisches Fatigue-Syndrom als Impfschaden am 30. August 2017 anerkannt

Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) als einer der ersten Fälle am 30. August 2017 in Deutschland als Impfschaden anerkannt. Unsere Mandantin wurde im November 2009 gegen Hepatitis A und die pandemische Influenza A H1N1 geimpft.

Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) als einer der ersten Fälle am 30. August 2017 in Deutschland als Impfschaden anerkannt

Unsere Mandantin wurde im November 2009 gegen Hepatitis A und die pandemische Influenza A H1N1 geimpft.

Bereits nach 4 Stunden setzten die ersten Symptome ein.

Im Dezember 2009 stelle sich dann ein allgemeines Krankheitsgefühl ein i. S. v. Kraftlosigkeit, Schmerzen, Grippegefühl, Abgeschlagenheit, starker Übelkeit und Schwindel.

Zudem liegen anhaltende Kopfschmerzen, akute Schlaflosigkeit und mangelnde Belastbarkeit vor. Alle Symptome liegen auch heute noch vor.

Der nach § 109 SGG benannte Gutachter bejahte in seinem Sachverständigengutachten den Kausalzusammenhang. Der Gutachter ist seit 21 Jahren mit der Diagnostik des CFS befasst und seit 14 Jahren mit der Behandlung von CFS-Patienten.

Er begründet dies mit dem plötzlichen Beginn der vorherrschenden Schmerzsymptomatik, der Dominanz der somatischen Fatigue und dem Fehlen infektartiger Symptomatik wie Fieber und Lymphknotenschwellung.

Ein weiterer Gutachter in dem Verfahren weist darauf hin, dass adjuvante Impfstoffe ein höheres Risiko für autoimmune Komplikationen bergen; so wie das in dem Impfstoff gegen Influenza A H1N1 verwendete quecksilberhaltige Konservierungsmittel „Thiomersal“.

Dies alles spricht gegen das klassische idiopathische CFS und spricht für das impfbedingte chronische Fatigue-Syndrom.

Die Kammer folgt vorliegend den Ausführungen der Gutachter und stellt fest, dass bei der Klägerin infolge der Impfungen ein CFS vorliegt und auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die streitbefangenen Impfungen zurückzuführen ist.

Die Kammer verurteilt die Beklagte, das CFS als Impfschaden anzuerkennen.

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