Anerkennung GBS mit Fatique-Syndrom als Impfschaden

Restsymptomatik nach Guillian-Barreé-Syndrom mit Fatique-Syndrom als Impfschaden anerkannt. Mit Abhilfebescheid vom 25. Juli 2017 wurden unserem Mandanten Leistungen nach §§ 60, 61 IfSG zuerkannt.

Restsymptomatik nach Guillian-Barreé-Syndrom mit Fatique-Syndrom als Impfschaden anerkannt

Mit Abhilfebescheid vom 25. Juli 2017 wurden unserem Mandanten Leistungen nach §§ 60, 61 IfSG zuerkannt.

Mit Antrag vom 8. August 2010 begehrte unser Mandant Leistungen nach dem IfSG.

Unserem Mandanten wurden innerhalb von knapp 3 Monaten sieben Impfungen gegen unterschiedliche Erkrankungen injiziert. Er wurde gegen Tetanus und Diphtherie, Poliomyelitis, Hepatitis A und B sowie Tollwut geimpft. Die Hepatitis A- und B-Impfung wurde wiederholt und die Tollwut-Impfung wurde insgesamt 3-mal verabreicht.

Innerhalb der Inkubationszeit entwickelte sich postvakzinal ein GBS.

Am 18. Dezember 2009 erfolgte die TD-pur-Impfung in den linken Oberarm.

Am 21. Dezember 2009 erfolgte die IPV-Impfung in den linken Oberarm.

Am 28. Dezember 2009 erfolgte die erste Hepatitis-Impfung in den linken Oberarm.

Hierauf erfolgte eine Anschwellung, Rötung und Schmerzen im linken Arm.

Am 4. Januar 2010 erfolgte die erste Tollwut-Impfung in die linke Gesäßhälfte. Diese Impfstelle wurde gewählt, da der linke Oberarm immer noch gerötet war. Aus der Impfstelle kam es zu Nachblutungen und zur Ausbildung einer Kruste. Es stellten sich Schmerzen im linken Bein ein und Schlafstörungen.

Am 11. Januar 2010 erfolgte die zweite Tollwut-Impfung.

Seit der letzten Tollwut-Impfung bestanden Schlafstörungen und Schmerzen im linken Bein sowie ein Leistungsdefizit.

Der aufgesuchte HNO-Arzt stellte eine Tonsillitis fest.

Am 3. Februar 2010 erfolgte die dritte Tollwut-Impfung in den linken Oberarm.

Vier Stunden nach Verabreichung der Impfung stellen sich Schmerzen im linken Arm ein. Wenige Stunden später war der Arm rot und geschwollen.

Am 8. März 2010 waren die Waden hart und die Beine schmerzten. Zudem lag ein Kribbeln in den Füssen und Rückenschmerzen vor. Ab dem 9. März 2010 kamen noch Gangstörungen hinzu. Die Symptomatik nahm weiter zu.

Unser Mandant wurde notfallmäßig behandelt. Der behandelnde Arzt stellte ein postvakzinales GBS fest. Am 16. Dezember 2010 erfolgte die notfallmäßige stationäre Aufnahme. Im Entlassungsbericht wurde ebenfalls das postvakzinale GBS bestätigt. Es lag eine distal betonte schlaffe Tetraparese und distal betonte Hypästhesie an allen vier Extremitäten vor. Der Kausalzusammenhang zwischen den streitbefangenen Impfungen und dem GBS wurde durch zwei Gutachten bestätigt.

Das Versorgungsamt erkannte mit Abhilfebescheid vom 25. Juli 2017 die Erkrankungen „Restsymptomatik nach GBS mit Fatique-Syndrom“ an.

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